Asbest ist die Sammelbezeichnung für eine Gruppe natürlich vorkommender Silikatfasern.
Der Name kommt aus dem Griechischen und bedeutet so viel wie„unauslöschlich“oder „unvergänglich“!
Durch seine vielseitigen Eigenschaften wurde Asbest auch als „Mineral der tausend Möglichkeiten“ genannt.
Asbest wurde in der Vergangenheit vor allem im Baubereich eingesetzt: in Rohren für den Hoch- und Tiefbau,
ebenen oder gewellten großformatigen Platten, aber auch als kleinformatige Fassaden- und Dachplatten.
Auch in Gebrauchsartikeln wie Pflanzschalen, Blumenkästen, Aschenbechern und weiteren Produkten wurde Asbest
oder asbesthaltiges Material eingesetzt. So wurde es auch für Elektro-Heizgeräte (Speicherheizgeräte, Nachtspeicheröfen, Kachelöfen, Direktheizgeräte, Heizstrahler)
und Haushaltsgeräte (Elektroherde, Backöfen, Wäschetrockner, Kleingeräte wie Haartrockner, Toaster, Diaprojektoren, Bügeleisen) genutzt.
Verboten
Mittlerweile dürfen asbesthaltige Produkte auf der Basis des Chemikaliengesetzes nicht mehr auf den Markt gebracht werden.
Im Detail wird durch die Technische Richtlinie für Gefahrstoffe, kurz TRGS 519 genannt, den Umgang mit Asbest penibel genau geregelt.
Nur sachkundige Personen dürfen nach der TRGS 519, bei Einhaltung umfangreicher Schutzmaßnahmen
(Kennzeichnung u. Absperrung Filtermasken, Schutzanzüge, Anmelden bei den Behörden etc.) Arbeiten an Asbest vornehmen!
Der richtige Entsorgungsweg für Asbest aus dem Privatbereich (Beispiel Asbestzementplatten)
Grundsätzlich sollten Sie beim Abbau von Asbestzementplatten eine entsprechende Fachfirma („Asbestschein“ TRGS 51) beauftragen.
Asbestzementplatten müssen nach dem Abbau staubdicht verpackt (ausschließlich in sog. Big Bag Säcken) und über das Abfallwirtschaftszentrum Wirmsthal entsorgt werden.
Eine Weiterverwendung (z.B. Holzabdeckung) der Platten ist nach dem Abbau nicht zulässig.
Deponiegebühren
Weitere Informationen zum Abbau und dem richtigen Umgang mit Asbestprodukten erhalten Sie bei der Abfallberatung unter Tel.
0971/801-6071 und bei der Gewerbeaufsicht Würzburg unter Tel.
0931/38018-30.
Der richtige Entsorgungsweg für Nachtspeicheröfen aus dem Privatbereich
Ob eine Nachtspeicherheizung Asbest enthält, kann am Typenschild erkannt werden. In älteren Nachtspeicherheizungen, etwa bis Baujahr 1984,
kann Asbest in verschiedenen Bauteilen enthalten sein. Meist freies oder schwach gebundenes Asbest,
das als Dämm- und Isolationsmaterial verarbeitet wurde. Es lassen sich keine pauschalen Aussagen darüber treffen,
welche Nachtspeicherheizungen betroffen sind.
Schadstoffhaltige Nachtspeicherheizungen werden anhand des Typenschildes oder originaler Unterlagen (falls noch vorhanden) identifiziert.
Folgende Angaben liefern die wichtigsten Daten dazu:
Hersteller,
Modell und Gerätetyp,
Seriennummer,
eventuell Bauart
Die Nachtspeicherheizgeräte sollen nur von entsprechenden Fachfirmen abgebaut und zerlegt werden.
Nachtspeicherheizgeräte können unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag kostenfrei am Abfallwirtschaftszentrum Wirmsthal entsorgt werden.
Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie bei der Abfallberatung unter Tel.
0971/801-6071.