Rest, Bio & Co.Gebühr und Leistung

Maßgeblich für die Größe und Anzahl der anzumeldenden Restmüll-, Biomüll- und Papiertonne(n) ist die Zahl der Personen, die auf Ihrem Grundstück im Landkreis Bad Kissingen (mit Hauptwohnsitz) angemeldet sind. Für die Berechnung des notwendigen Behältervolumens wird ein Restmüllaufkommen von 15 Liter pro Person bei 14-tägiger Tonnenleerung zugrunde gelegt. Die Nutzung der Biomülltonne und der Papiertonne ist in der Müllgebühr enthalten. Gegen Aufpreis kann eine größere Biotonne zur Verfügung gestellt werden. Weitere kostenfreie Papiertonne können im Bedarfsfall beantragt werden.

Tonnenanmeldung

Die An-, Um- oder Abmeldung der Mülltonnen kann über unser Online-Formular oder über die zuständige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung (Einwohnermeldeamt) erfolgen.

Der Tonnentausch erfolgt für volle Kalendermonate. Sie erhalten die Tonne(n) innerhalb der ersten 5 Werktage des Folgemonats. Den dazugehörigen Gebührenbescheid inklusive aller Gebührenmarken erhalten Sie per Post.

Nutze unser Online-Formular für Mülltonnen

Gebührenmarken

Die Gebührenmarken werden per Post zugesende, diese müssen zwingen auf die Behälter geklebt werden. Durch die aufgeklebte Gebührenmarke wird unseren Mitarbeitenden ersichtlich, ob die Behälter ordnungsgemäß angemeldet sind. Auf dem Aufkleber ist das jeweilige Volumen der Rest- und Biomülltonne aufgedruckt.

Ihre Gebühren - unsere Leistungen

  • Abfuhr der Rest-, Bio- und Papiertonne
  • Betrieb des Abfallwirtschaftszentrums bei Wirmsthal
  • Restmüllbeseitigung im Müllheizkraftwerk
  • Biomüllvergärung, 45 Grüngutabgabestellen
  • Betrieb von 22 Wertstoffhöfen, Giftmobilsammlung
  • Sperrmüllabfuhr auf Abruf
  • Abfallberatung von Haushalten, Gewerbebetrieben und Behörden
  • Umweltbildung, Gebühren- und Behälterverwaltung

Fälligkeit der Gebühren

Nach der Neuanmeldung erhalten Sie vom Kommunalunternehmen einen Gebührenbescheid über den zu zahlenden Betrag. Dieser Bescheid gilt auch in den Folgejahren, sofern sich an den Gebühren oder der Behältergröße nichts ändert. Die Jahresgebühr wird jeweils zum 1. Juli fällig.

SEPA-Basislastschrift-Mandat für Abfallentsorgungsgebühren:

Bei 90 % unserer Kunden werden die Müllgebühren bereits per Lastschrift eingezogen. Somit werden keine Fälligkeitstermine versäumt und es fallen keine Mahngebühren an. Auf diesem Weg nehmen wir auch Änderungen Ihrer Bankverbindung entgegen. Liegt uns bereits eine Einzugsermächtigung von Ihnen vor, bitten wir Sie zu überprüfen, ob sich diese seit 1. Juli letzten Jahres geändert hat.

SEPA-Basislastschrifteinzug jetzt erteilen

Zahlung per Überweisung

Empfänger: Kommunalunternehmen des Landkreises
Konto Nr. 58 222
IBAN: DE95 7935 1010 0000 0582 22
BIC: BYLADEM1KIS
bei der Sparkasse Bad Kissingen (BLZ 793 510 10)
Gebührenübersicht Privathaushalte

Beratung und Service

Karin Vorndran
Behälterverwaltung
E-Mail:
Klaus Martin
Behälterverwaltung
E-Mail:
Karin Kroker
Finanzverwaltung
E-Mail:
www.bad-kissingen.land