Rest, Bio & Co.Gebühr und Leistung

Maßgeblich für die Größe und Anzahl der anzumeldenden Restmüll-, Biomüll- und Papiertonne(n) ist die Zahl der Personen, die auf Ihrem Grundstück im Landkreis Bad Kissingen (mit Hauptwohnsitz) angemeldet sind. Für die Berechnung des notwendigen Behältervolumens wird ein Restmüllaufkommen von 15 Liter pro Person bei 14-tägiger Tonnenleerung zugrunde gelegt. Die Nutzung der Biomülltonne und der Papiertonne ist in der Müllgebühr enthalten. Gegen einen Aufpreis stellen wir Ihnen gerne auch eine größere Biotonne zur Verfügung. Eine weitere Papiertonne (kostenfrei) können Sie im Bedarfsfall ebenfalls beantragen.

Tonnenanmeldung

Die An-, Um- oder Abmeldung der Mülltonnen kann über unser Online-Formular oder über die zuständige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung (Einwohnermeldeamt) erfolgen.

Der Tonnentausch erfolgt für volle Kalendermonate. Sie bekommen Ihre Tonne(n) dann in den ersten 5 Arbeitstagen des Folgemonats. Den dazugehörigen Gebührenbescheid inklusive aller Gebührenmarken erhalten Sie per Post.

Hier können Sie den Vordruck direkt ausfüllen.

Gebührenmarken

Die Marken müssen Sie unbedingt auf die Tonne/n kleben. Nur durch die aufgeklebte Gebührenmarke erkennt der Müllwerker, ob Ihre Behälter auch ordnungsgemäß angemeldet sind. Auf dem Aufkleber ist auch das jeweilige Volumen Ihrer Rest- und Biomülltonne aufgedruckt. Bitte entfernen Sie die alte Marke, da Sie ungültig ist.

Ihre Gebühren - unsere Leistungen

  • Abfuhr der Rest-, Bio- und Papiertonne
  • Betrieb des Abfallwirtschaftszentrums bei Wirmsthal
  • Restmüllbeseitigung im Müllheizkraftwerk
  • Biomüllvergärung, 45 Grüngutabgabestellen
  • Betrieb von 22 Wertstoffhöfen, mobile Chemikaliensammlung
  • Sperrmüllabfuhr auf Abruf
  • Abfallberatung von Haushalten, Gewerbebetrieben und Behörden
  • Umweltbildung, Gebühren- und Behälterverwaltung
Gebührenübersicht Privathaushalte

Fälligkeit der Gebühren

Nach der Neuanmeldung erhalten Sie vom Kommunalunternehmen einen Gebührenbescheid über den zu zahlenden Betrag. Dieser Bescheid gilt auch in den Folgejahren, sofern sich an den Gebühren oder der Behältergröße nichts ändert. Die Jahresgebühr wird jeweils zum 1. Juli fällig.

Die Müllgebühren werden von 90 % unserer Kunden per Lastschrift eingezogen. Somit werden keine Fälligkeitstermine versäumt und es fallen keine Mahngebühren an. Deshalb überdenken Sie bitte, ob auch für Sie eine Bankeinzugsermächtigung nicht sinnvoll wäre.

SEPA-Basislastschrift-Mandat für Abfallentsorgungsgebühren:


Auf diesem Weg nehmen wir auch Änderungen Ihrer Bankverbindung entgegen. Liegt uns bereits eine Einzugsermächtigung von Ihnen vor, bitten wir Sie zu überprüfen, ob sich diese seit 1. Juli letzten Jahres geändert hat.

Bankverbindung des Kommunalunternehmens:
Konto Nr. 58 222
IBAN: DE95 7935 1010 0000 0582 22
BIC: BYLADEM1KIS
bei der Sparkasse Bad Kissingen (BLZ 793 510 10)

Beratung und Service

Karin Vorndran
Behälterverwaltung
E-Mail:
Klaus Martin
Behälterverwaltung
E-Mail:
Karin Kroker
Finanzverwaltung
E-Mail:
www.bad-kissingen.land