GewerbeabfälleRestmülltonne Gewerbe/Behörden

Bei der Produktion von neuen Gütern entstehen zwangsläufig auch Abfälle. Teilweise können diese Reste sogar sehr umweltgefährdend sein.

Einteilung und Deklaration

Abfälle aus anderen Bereichen als privaten Haushalten sind Gewerbeabfälle.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) unterscheidet dabei folgende Abfallarten:
Abfälle zur Beseitigung
Abfälle zur Verwertung.
Bei der Zuordnung eines Abfalls (Abfallverzeichnis-Verordnung) zum elektronischen Nachweisverfahren (eANV) und zum Transportgenehmigungsverfahren bieten wir Ihnen gerne unsere Hilfe an.
Rechtliche Grundlagen
Bei jedem Gewerbebetrieb muss mindestens ein Restmüllbehältnis des Landkreises Bad Kissingen vorhanden sein, das sämtliche regelmäßig anfallenden Abfälle zur Beseitigung aufnehmen kann. Zu berücksichtigen sind dabei der Herkunftsbereich, die Betriebsfläche und die Anzahl der beschäftigten Personen.
Abfälle zur Beseitigung
Diese Abfälle sind nach § 17 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) der entsorgungspflichtigen Körperschaft zu überlassen.

Ihre Ansprechpartnerin

Petra Koch
Vollzug der Nachweisverordnung im Abfallbereich

Restmüll (Abfall zur Beseitigung)

Wir entsorgen Ihren Restmüll/ hausmüllähnliche Gewerbeabfälle fachgerecht und umweltschonend. In die Restmülltonne gehören nur Abfälle, die nicht verwerten können, die nicht umweltgefährdend und die von ihrer Art und Größe dafür geeignet sind. Diese Abfälle werden in den modernen Müllverbrennungsanlagen in Schweinfurt und Würzburg verbrannt.

Abfälle zur Verwertung

Diese Abfälle (z. B. Papier, Glas, Metall) müssen der entsorgungspflichtigen Körperschaft unter bestimmten Voraussetzungen nicht überlassen werden. Ein Gewerbebetrieb kann, entsprechend der Größe seines angemeldeten Restmüllgefäßes, die angebotenen Umweltdienstleistungen (z.B. Papiertonne, Sperrmüll) des Kommunalunternehmens nutzen.

1. Standardlösung

Diese Variante beinhaltet neben 26 Leerungen der Restabfallbehälter (im 14-tägigen Rhythmus) die gesamte Dienstleistungspalette – also auch die Sperrmüllabholung sowie die Papierabholung über die blaue Tonne. Und das ohne zusätzliche Kosten. Das Behältervolumen für Pappe, Papier und Karton (PPK) ergibt sich bei dieser Variante aus dem Behältervolumen für die Restabfälle.

2. Betriebsspezifische Lösung

Hier können wir Ihnen ab einer Behältergröße von 1.100 Liter nahezu maßgeschneiderte Entsorgungsmöglichkeiten im Bereich der Restmüllleerung anbieten.
Beispiele: wöchentlicher, 2-wöchentlicher oder 4-wöchentlicher Leerungsintervall.

Abfallkonzepte

Wir entsorgen Abfälle zur Beseitigung und Abfälle zur Verwertung - ordnungsgemäß, umweltgerecht und kostengünstig!

Wir beraten Sie in allen Fragen der Abfallentsorgung, -trennung und -vermeidung. Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir ein maßgeschneidertes Entsorgungskonzept.

Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gern, auch direkt vor Ort!
Informationen zur Selbstanlieferung von Abfällen im Abfallwirtschaftszentrum Wirmsthal finden Sie hier.
Abfallwirtschaftszentrum Wirmsthal

Ihre Ansprechpartner

Johannes Gsell
Abfallberater
E-Mail:
Christophorus Schlereth
Abfallberater
E-Mail:
www.bad-kissingen.land