Häufige Fragen
Wie schnell bekomme ich einen Sperrmülltermin?
Nach der Anmeldung dauert es ca. 8 Wochen bis der Sperrmüll bei Ihnen abgeholt wird. Sie werden von uns schriftlich oder per Mail benachrichtigt, wann Sie Ihren Sperrmüll bereitstellen müssen.
Wann und wo muss ich den Sperrmüll zur Abholung bereitstellen?
Alle Sperrmüllteile müssen am Abholtag bis 6:O0 Uhr direkt an der Grundstücksgrenze bereitgestellt werden.
Sind Gassen zu eng, können die Sperrmüllfahrzeuge die Abholstelle nicht anfahren und der Sperrmüll bleibt stehen.
In diesem Fall geben Sie den abweichenden Standort bereits bei Antragstellung an.
Muss ich am Abholtag anwesend sein?
Nein. Bitte stellen Sie den Sperrmüll aber rechtzeitig heraus.
Was versteht man unter Sperrmüll?
Bei Sperrmüll muss es sich um Haushaltsgroßgegenstände handeln, die infolge ihrer Größe und ihres Gewichtes nicht über die normale Restmülltonne
entsorgt werden können. Kleinteile in Kisten, Kartons oder Säcken werden nicht mitgenommen.
Baustellen- und Renovierungsabfälle sind kein Sperrmüll.
Wie ist der Sperrmüll bereitzustellen?
Bitte stellen Sie den Sperrmüll getrennt nach Holz, Metall und sonstigen Gegenständen bereit. Die Abholung erfolgt mit drei Fahrzeugen.
Wieso muss ich den Sperrmüll getrennt bereitstellen?
Holz und Metall gehen nach dem Umladen am Abfallwirtschaftszentrum bei Wirmsthal in die Verwertung. Diese Materialien werden recycelt und
erhalten so ein neues Leben. Restsperrmüll kann nicht recycelt werden. Diese Materialien werden geschreddert und anschließend verbrannt.
Durch die thermische Verwertung wird Energie erzeugt.
Wie groß dürfen die Gegenstände sein?
Einzelne Gegenstände dürfen nicht größer als 2 x 1 x 1 m und nicht schwerer als 50 kg sein.
Nicht zufrieden mit der Abfuhr?
Die Abfuhr hat nicht alle bereitgestellten Gegenstände mitgenommen oder es gibt sonstige Gründe für eine Beanstandung? Bitte prüfen Sie, ob die Vorgaben eingehalten wurden. Waren die Gegenstände
zu groß, nicht sortiert oder in Übermenge bereitgestanden kann eine Abfuhr nicht oder nur teilweise erfolgen. Gleiches gilt, wenn der Sperrmüll nicht rechtzeitig oder nicht direkt an der Grundstücksgrenze
bereitgestanden hat. Sollte keiner der vorgenannten Punkte zutreffen haben Sie hier die Möglichkeit eine Reklamation an uns zu senden:
Das zählt nicht als Sperrmüll
Abfälle vom Bau:
- Altholz Dielen
- Badewannen
- Bauholz
- Decken- und Wandpaneele
- Fenster (mit oder ohne Glas)
- Fensterrahmen
- Folien (verschmutzt oder sauber)
- Gipskartonplatte
- Holz-Zäune
- Laminat
- PVC-Bodenbeläge
- Paletten
- Schalhölzer
- Teppichböden
- Türen, Türstöcke
- Waschbecken, Kloschüsseln
E-Schrott:
- Bügeleisen
- Fernsehgeräte
- Kühlschränke/-truhen
Ausnahmen:
- Waschmaschinen Sperrmüll
- Elektroherde Sperrmüll
- Spülmaschinen Sperrmüll
KFZ-Teile:
- Motorteile
- Reifen
- Sitze/Ausstattung
Problemstoffe:
- Chemikalien aller Art
- Feuerlöscher
- Kondensatoren
- Nachtspeicheröfen
Wertstoffe:
- Kartonagen
- Papier
- Verpackungen (z.B. Folien, Styropor)
Rest-/Kleinmüll:
- Abfälle aus Gewerbe und Industrie
- Porzellan und Steingut
- Staubsaugerbeutel
- Tapeten
- Dämmstoffe
- In Säcken verpackter Müll
- Windeln