SpeiseresteGewerbe/Behörden
Gaststätten, Restaurants, Imbissbetriebe, Fast-Food-Betriebe sowie Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung und Großküchen
müssen ihre Speisereste getrennt erfassen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuführen.
Speiseabfälle aus den oben genannten Bereichen fallen unter das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) und dürfen weder
über den Restmüll noch über die Biotonne entsorgt werden. Eine Entsorgung über die Biotonne oder den Restmüll ist daher nicht zulässig!
Eine Biotonne für kompostierbare Abfälle aus der Speisenvorbereitung (z.B. Reste vom Salatputzen) wird im Bereich der Gastronomie und Großküchen nur dann gestellt, wenn nachweislich eine geordnete Speiseabfallentsorgung vorhanden ist (Vorlage eines gültigen, dauerhaften Vertrages mit einem zugelassenen Speiseresteverwerter).
Speisereste-Entsorger
Folgende Firmen sammeln und entsorgen Küchen-, Speise- und Lebensmittelabfälle und beraten Sie hinsichtlich der Formalitäten (Handelspapiere, Dokumentationspflichten):Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG
Richtbergstraße 3 und 497493 Bergrheinfeld
Tel.: (0 97 21) 79 17 - 0
Fax: (0 97 21) 79 17 - 22
ReFood GmbH & Co. KG
Schwarzbacher Allee 1898590 Schwallungen
Tel.: 036941 - 791-0
Fax: 036941 - 791-26
PreZero Mitte GmbH & Co. KG
Liebigstraße 336041 Fulda
Telefon: (0661) 86 86-333
Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.