SpeiseresteGewerbe/Behörden

Gaststätten, Restaurants, Imbissbetriebe, Fast-Food-Betriebe sowie Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung und Großküchen müssen ihre Speisereste getrennt erfassen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuführen.
Speiseabfälle aus den oben genannten Bereichen fallen unter das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) und dürfen weder über den Restmüll noch über die Biotonne entsorgt werden. Eine Entsorgung über die Biotonne oder den Restmüll ist daher nicht zulässig!

Eine Biotonne für kompostierbare Abfälle aus der Speisenvorbereitung (z.B. Reste vom Salatputzen) wird im Bereich der Gastronomie und Großküchen nur dann gestellt, wenn nachweislich eine geordnete Speiseabfallentsorgung vorhanden ist (Vorlage eines gültigen, dauerhaften Vertrages mit einem zugelassenen Speiseresteverwerter).

Speisereste-Entsorger

Folgende Firmen sammeln und entsorgen Küchen-, Speise- und Lebensmittelabfälle und beraten Sie hinsichtlich der Formalitäten (Handelspapiere, Dokumentationspflichten):
Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG
Richtbergstraße 3 und 4
97493 Bergrheinfeld
Tel.: (0 97 21) 79 17 - 0
Fax: (0 97 21) 79 17 - 22
ReFood GmbH & Co. KG
Schwarzbacher Allee 18
98590 Schwallungen
Tel.: 036941 - 791-0
Fax: 036941 - 791-26
PreZero Mitte GmbH & Co. KG
Liebigstraße 3
36041 Fulda
Telefon: (0661) 86 86-333

Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Strom weg!

Fällt bei Gefriertruhen oder Kühltheken der Strom aus und sind die darin lagernden Lebensmittel nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet, bzw. ist ein Auspacken unzumutbar, so können diese Produkte gegen Gebühr direkt über das Abfallwirtschaftszentrum Wirmsthal entsorgt werden.

Noch Fragen?

Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen vom Sachgebiet Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung am Landratsamt Bad Kissingen unter der Tel-Nr. 0971 (801-7029) gerne zur Verfügung.
www.bad-kissingen.land