Das elektronische AbfallnachweisverfahreneANV
Informationen für nachweispflichtige Abfallanlieferer im Abfallwirtschaftszentrum Wirmsthal.
Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung (NachwV) am 01.02.2007 wurde das bisherige Papierverfahren
durch die elektronische Nachweisführung ersetzt. Hierdurch wird die elektronische Form für alle
Abfallwirtschaftsbeteiligten (Abfallerzeuger, Beförderer, Einsammler und Entsorger), die gefährliche Abfälle entsorgen und die
hierüber Nachweise und Register zu führen haben, zur Pflicht gemacht.
Seit 01.02.2011 sind auch die Abfallerzeuger und -beförderer gesetzlich verpflichtet, ihre Entsorgungsnachweise und Begleitscheine qualifiziert elektronisch zu signieren.
Für die Teilnahme am elektronischen Verfahren müssen Sie sich registrieren lassen.
Nicht betroffen vom eANV sind:
- Erzeuger von gefährlichen Abfällen bei Kleinmengen unter 2 Gewichtstonnen/Jahr
- Erzeuger, Beförderer und Entsorger von ungefährlichen Abfällen
- Privathaushalte
So können Sie am eANV teilnehmen
Bei Fragen zur Registrierung wenden Sie sich bitte an Ihren Provider, Software-Hersteller oder direkt an die ZKS-Abfall unter www.zks-abfall.de (externer Link).
Das Kommunalunternehmen arbeitet mit dem eANV-Programm (AV-IS eBGS) der Firma OAS AG.
Weitere Auskünfte zu diesem Thema erteilen Ihnen: