Elektrogeräte beinhalten gefährliche Stoffe (z.B. FCKW, Blei und Quecksilber)und dürfen daher nicht in die Restmülltonne entsorgt werden.
Außerdem ist Elektroschrott ein wichtiger Rohstofflieferant, da er wertvolle Metalle wie Kupfer, Gold und Silber enthält, die wiederverwertet werden.
Ausgediente Elektrogeräte dürfen seit dem 24. März 2006 nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt werden.
So sieht es das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG2) vor, welches der Bundesgesetzgeber erlassen hat.
Als Elektrogeräte gelten alle Geräte, die mit Strom aus der Steckdose, aus Batterien oder Solarzellen betrieben werden, sowie Neonröhren und Energiesparlampen.
Elektrische und elektronische Haushaltsgroßgeräte
z. B. Bügelmaschinen, Gefriertruhen, Geschirrspülmaschinen, elektrische Heizgeräte, Herde, Mikrowellengeräte,
elektrische Klimageräte, Kühlschränke, elektrische Nähmaschinen, Wäschetrockner, Waschmaschinen
Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
z. B. Anrufbeantworter, Datenspeichergeräte (u.a. Diskettenlaufwerke, Festplatten), Drucker, Computer, Computertastaturen, externe Speichergeräte,
Faxgeräte, Kopiergeräte, Laptops, Mobiltelefone, Monitore
Geräte der Unterhaltungselektronik
z. B. Camcorder, CD-Player, Digitalkameras, DVD-Player, DVD-Rekorder, Fernsehgeräte, Hi-Fi-Anlagen, Kassettenrekorder, Lautsprecherboxen
Elektrische und elektronische Haushaltskleingeräte
z. B. elektrische Armbanduhren, elektrische Bügeleisen, Friteusen, Haartrockner, Kaffeemaschinen, Wecker, elektrische Zahnbürsten
Beleuchtungskörper
z. B. Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Quecksilberdampflampen
Elektrische und elektronische Werkzeuge
z. B. Bohrmaschinen, elektrische Gartengeräte, Lötgeräte, elektrische Rasenmäher, elektrische Sägen, Schleifmaschinen, Schweißgeräte
Hinweis für Gewerbebetriebe:
Geräte aus Gewerbebetrieben, die von der Beschaffenheit und Menge nicht mit den in Privathaushalten anfallenden Altgeräten vergleichbar sind,
werden über die Sperrmüllabfuhr nicht abgefahren und an den Sammelstellen nicht angenommen.
Dazu zählen zum Beispiel Kühltheken aus der Lebensmittelbranche, eine große Anzahl von Fernsehgeräten aus dem Hotelgewerbe.
Vorsicht Asbest!
Eine Abgabemöglichkeit für Nachtspeicheröfen finden Sie
hier