Gewerblicher Elektronik- und Metallschrott

Gewerblicher Elektroschrott

Elektrogeräte beinhalten gefährliche Stoffe (z.B. FCKW, Blei und Quecksilber)und dürfen daher nicht in die Restmülltonne entsorgt werden. Außerdem ist Elektroschrott ein wichtiger Rohstofflieferant, da er wertvolle Metalle wie Kupfer, Gold und Silber enthält, die wiederverwertet werden. Ausgediente Elektrogeräte dürfen seit dem 24. März 2006 nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt werden. So sieht es das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG2) vor, welches der Bundesgesetzgeber erlassen hat. Als Elektrogeräte gelten alle Geräte, die mit Strom aus der Steckdose, aus Batterien oder Solarzellen betrieben werden, sowie Neonröhren und Energiesparlampen.

Elektrische und elektronische Haushaltsgroßgeräte

z. B. Bügelmaschinen, Gefriertruhen, Geschirrspülmaschinen, elektrische Heizgeräte, Herde, Mikrowellengeräte, elektrische Klimageräte, Kühlschränke, elektrische Nähmaschinen, Wäschetrockner, Waschmaschinen

Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik

z. B. Anrufbeantworter, Datenspeichergeräte (u.a. Diskettenlaufwerke, Festplatten), Drucker, Computer, Computertastaturen, externe Speichergeräte, Faxgeräte, Kopiergeräte, Laptops, Mobiltelefone, Monitore

Geräte der Unterhaltungselektronik

z. B. Camcorder, CD-Player, Digitalkameras, DVD-Player, DVD-Rekorder, Fernsehgeräte, Hi-Fi-Anlagen, Kassettenrekorder, Lautsprecherboxen

Elektrische und elektronische Haushaltskleingeräte

z. B. elektrische Armbanduhren, elektrische Bügeleisen, Friteusen, Haartrockner, Kaffeemaschinen, Wecker, elektrische Zahnbürsten

Beleuchtungskörper

z. B. Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Quecksilberdampflampen

Elektrische und elektronische Werkzeuge

z. B. Bohrmaschinen, elektrische Gartengeräte, Lötgeräte, elektrische Rasenmäher, elektrische Sägen, Schleifmaschinen, Schweißgeräte
Hinweis für Gewerbebetriebe:
Geräte aus Gewerbebetrieben, die von der Beschaffenheit und Menge nicht mit den in Privathaushalten anfallenden Altgeräten vergleichbar sind, werden über die Sperrmüllabfuhr nicht abgefahren und an den Sammelstellen nicht angenommen. Dazu zählen zum Beispiel Kühltheken aus der Lebensmittelbranche, eine große Anzahl von Fernsehgeräten aus dem Hotelgewerbe.
Vorsicht Asbest!
Eine Abgabemöglichkeit für Nachtspeicheröfen finden Sie hier

Gewerblicher Metallschrott

Metallschrott ist ein wertvoller Rohstoff, der Erz, Kohle und vor allem Energie sparen hilft.

Er ist kein Symbol der Zerstörung, Abbruch und Unbrauchbarkeit, sondern ein Durchgangsstadium des Stahls, der sich auch im heutigen Zeitalter von Kunststoff und Beton als ebenso unersetzlicher Werkstoff erweist.

Das können Sie abgeben (Beispiele):

z. B. Ofenrohre, Öfen, Ölöfen (ohne Öl), Öltanks aus Metall (halbiert und gereinigt), Töpfe und Pfannen, Aluformteile, Fahrräder, Fernsehantennen, Gussbadewannen, Leitungsrohre, Nägel, Schrauben, Blechstücke, Dachrinnen

Das wird bei der Sperrmüllabfuhr mitgenommen (Beispiele):

z. B. Ofenrohre, Öfen, Ölöfen (ohne Öl), Öltanks aus Metall (halbiert und gereinigt), Fahrräder, Fernsehantennen, Gussbadewannen, Leitungsrohre, Blechstücke, Dachrinnen, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Herde, Wäschetrockner

Sonderthema Batterien

Nach Gebrauch zurück: Rückgabepflicht für Batterien und Akkus

Alle ausgepowerten Batterien und Akkus müssen im Handel zurückgegeben werden. Dies gilt unabhängig von Kennzeichnungen und Aufschriften. Der Hausmüll ist für die schadstoffhaltigen Energiespender tabu!

Bitte beachten Sie, dass bei bei Lithium-Ionen-Batterien/Akkus die Pole abzukleben sind!
Alle Verkaufsstellen von Batterien, Knopfzellen und Akkus sind gesetzlich verpflichtet, verbrauchte Energiespender kostenlos zurückzunehmen. Achten Sie im Laden auf die grüne Batt-Box. Knopfzelle, Akku und Co. können kostenlos zurückgegeben werden - auch dann, wenn keine neuen Energiezellen gekauft werden. Händler müssen jedoch nur die Typen zurücknehmen, die sie auch im Sortiment führen oder geführt haben. Das heißt, Geschäfte, die zum Beispiel keine Knopfzellen führen, müssen diese ausgedienten Energiespender auch nicht zurücknehmen.

Beim Kauf einer Autobatterie wird heute grundsätzlich ein Pfand erhoben. Das gibt es später wieder zurück, wenn Sie die alte Batterie im Laden zurückgeben und den Kaufbeleg oder die Pfandmarke vorlegen können. Die Pfandzahlung können Sie sich ersparen, wenn Sie beim Kauf einer neuen Autobatterie die alte gleich mit abgeben.
Weitere Informationen zur Rückgabe von Batterien im Handel finden Sie auf der Homepage der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (Externer Link):
http://www.grs-batterien.de/

Kommunale Sammlung

Zusätzlich können Gerätebatterien, Knopfzellen, Akkus und Autobatterien kostenlos auch an allen gemeindlichen Wertstoffhöfen und am Abfallwirtschaftszentrum Wirmsthal abgegeben werden.
www.bad-kissingen.land