Problemabfälle aus dem Gewerbebereich

Stationäre Sammelstelle & Schadstoffmobil

„Problemabfall“ ist ein in der Abfallwirtschaft gebräuchlicher Sammelbegriff für gefährliche und sonstige gesondert zu entsorgende Abfälle aus privaten Haushalten. Auch nach Art und Menge vergleichbare Abfälle aus Dienstleistungsbetrieben oder Kleingewerbe können dazu zählen. Gefährliche und sonstige gesondert zu entsorgende Abfälle aus Gewerbe und Industrie werden dagegen als Sonderabfall bezeichnet.

Ihre Abgabemöglichkeiten

1. Stationäre Sammelstelle im Abfallwirtschaftszentrum Wirmsthal

Annahmezeiten:
Mittwoch
09:00 - 15:30 Uhr
1. Samstag im Monat
09:00 - 15:30 Uhr (Einfahrt bis 15:00 Uhr)

2. Mobile Sammlung

2 x jährlich wird in fast jeder Gemeinde (Haltepunkt ist jeweils am Wertstoffhof) eine Sammlung von Problemabfällen und Haushaltschemikalien durchgeführt. Das Giftmobil fährt im Auftrag des Kommunalunternehmens um Ihnen die sichere Abgabe von Problemabfällen so leicht wie möglich zu machen.
Termine und Haltestellen finden Sie im aktuellen Abfuhrkalender und hier.

Das können Sie abgeben (Beispiele)

  • Abbeizer
  • Abflussreiniger
  • Ablauger
  • Aceton, Alkohol
  • Alleskleber
  • Ameisenvertilger
  • Ammoniak
  • Autopflegemittel
  • Backofenreiniger
  • Beizen
  • Bleichmittel
  • Brennspiritus
  • Desinfektionsmittel
  • Entfroster
  • Feuerlöscher
  • Fotochemikalien
  • Gifte aller Art
  • Herbizide
  • Insektizide
  • Kondensatoren
  • Laugen
  • Methanol
  • Nitrolack
  • Pestizide
  • Quecksilber
  • Säuren
  • Schneckenkorn
  • Terpentin
  • Wühlmausköder
  • Zweikomponenten-Kleber

Bitte aufpassen!

Geben Sie nach Möglichkeit die Problemabfälle immer in der Originalverpackung am Giftmobil oder am Abfallwirtschaftszentrum ab. Vermischen Sie auf gar keinen Fall einzelne Abfälle miteinander! Schnell gelangen giftige Stoffe in Kinderhände. Lassen Sie schadstoffhaltige Abfälle nie offen herumstehen und füllen Sie Giftstoffe auf gar keinen Fall in Trinkflaschen um.

Die Menge macht´s

Das stationäre und mobile Sammelsystem ist nur für haushaltsübliche Kleinmengen ausgelegt. Für die Beseitigung von Sonderabfällen aus Gewerbe und Industrie sind Fachfirmen zu beauftragen.

Sonderthema Asbest

Asbest ist die Sammelbezeichnung für eine Gruppe natürlich vorkommender Silikatfasern. Der Name kommt aus dem Griechischen und bedeutet so viel wie„unauslöschlich“oder „unvergänglich“! Durch seine vielseitigen Eigenschaften wurde Asbest auch als „Mineral der tausend Möglichkeiten“ genannt. Asbest wurde in der Vergangenheit vor allem im Baubereich eingesetzt: in Rohren für den Hoch- und Tiefbau, ebenen oder gewellten großformatigen Platten, aber auch als kleinformatige Fassaden- und Dachplatten.

Auch in Gebrauchsartikeln wie Pflanzschalen, Blumenkästen, Aschenbechern und weiteren Produkten wurde Asbest oder asbesthaltiges Material eingesetzt. So wurde es auch für Elektro-Heizgeräte (Speicherheizgeräte, Nachtspeicheröfen, Kachelöfen, Direktheizgeräte, Heizstrahler) und Haushaltsgeräte (Elektroherde, Backöfen, Wäschetrockner, Kleingeräte wie Haartrockner, Toaster, Diaprojektoren, Bügeleisen) genutzt.

Verboten

Mittlerweile dürfen asbesthaltige Produkte auf der Basis des Chemikaliengesetzes nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Im Detail wird durch die Technische Richtlinie für Gefahrstoffe, kurz TRGS 519 genannt, den Umgang mit Asbest penibel genau geregelt. Nur sachkundige Personen dürfen nach der TRGS 519, bei Einhaltung umfangreicher Schutzmaßnahmen (Kennzeichnung u. Absperrung Filtermasken, Schutzanzüge, Anmelden bei den Behörden etc.) Arbeiten an Asbest vornehmen!

Der richtige Entsorgungsweg für Asbest aus dem gewerblichen Bereich (Beispiel Asbestzementplatten)

Grundsätzlich sollten Sie beim Abbau von Asbestzementplatten (z.B. Gewerbehalle) eine entsprechende Fachfirma („Asbestschein“ TRGS 51) beauftragen. Zudem muss der Abbau dem Gewebeaufsichtsamt mitgeteilt werden.

Asbestzementplatten müssen nach dem Abbau staubdicht verpackt (ausschließlich in Big Bag Säcken) und über das Abfallwirtschaftszentrum Wirmsthal entsorgt werden. Eine Weiterverwendung (z.B. Holzabdeckung) der Platten ist nach dem Abbau nicht zulässig.
Deponiegebühren
Weitere Informationen zum richtigen Umgang mit Asbestprodukten erhalten Sie bei der Abfallberatung unter Tel. 0971/801-6000 und bei der Gewerbeaufsicht Würzburg unter Tel. 0931/38018-30

Der richtige Entsorgungsweg für Nachtspeicheröfen aus dem gewerblichen Bereich

Ob eine Nachtspeicherheizung Asbest enthält, kann am Typenschild erkannt werden. In älteren Nachtspeicherheizungen, etwa bis Baujahr 1984, kann Asbest in verschiedenen Bauteilen enthalten sein. Meist freies oder schwach gebundenes Asbest, das als Dämm- und Isolationsmaterial verarbeitet wurde. Es lassen sich keine pauschalen Aussagen darüber treffen, welche Nachtspeicherheizungen betroffen sind.

Schadstoffhaltige Nachtspeicherheizungen werden anhand des Typenschildes oder originaler Unterlagen (falls noch vorhanden) identifiziert.

Folgende Angaben liefern die wichtigsten Daten dazu:
Hersteller, Modell und Gerätetyp, Seriennummer, eventuell Bauart
Die Nachtspeicherheizgeräte sollen nur von entsprechenden Fachfirmen abgebaut und zerlegt werden. Nachtspeicherheizgeräte können unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag kostenfrei am Abfallwirtschaftszentrum Wirmsthal entsorgt werden.

Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie bei der Abfallberatung unter Tel. 0971/801-6000.

Downloadbereich

Weitere Informationen zur Thema Asbest (externer Link)
http://www.abfallratgeber.bayern.de/publikationen/doc/infoblaetter/asbest.pdf
Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt

Weitere Informationen zur Thema Nachtspeicherheizgeräte (externer Link)
http://www.abfallratgeber.bayern.de/publikationen/doc/infoblaetter/elektrospeichheiz.pdf
Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt
www.bad-kissingen.land