Fälligkeit der Müllgebühren zum 01.07.2024

13.06.2024

Woche für Woche wird im Landkreis Bad Kissingen der Müll abgeholt und ordentlich entsorgt. Diese Arbeit läuft natürlich nicht kostenfrei, daher weist das Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen darauf hin, dass am 1. Juli 2024, die Müllgebühren für Januar bis Dezember 2024 fällig werden. Einwohner und Einwohnerinnen, die ihre Gebühren per Einzugsermächtigung bezahlen, sollten nachprüfen, ob sich Daten geändert haben. Eventuelle Änderungen teilen Sie uns bitte schriftlich bis 21.06.2024 mit.

Das entsprechende Formular ist auf der Homepage des Kommunalunternehmens Abfallwirtschaft unter: https://abfall-scout.de/downloads#Online_Antraege  zu finden.

Mit der rechtzeitigen Angabe der geänderten Daten verhindern die Kunden eine Rücklastschrift bei der Bank, die das persönliche Konto mit ca. 3 Euro belasten würde. Die Müllgebühren können zum Fälligkeitstermin am 1. Juli 2024 - unter Angabe der Kundennummer - auch überwiesen werden. „Doch, so zeigt es sich alle Jahre wieder“, erklärt Johannes Gsell vom Kommunalunternehmen, „wird dies oftmals vergessen. Einfacher ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung.“ Wenn die Zahlungen nicht rechtzeitig zum Termin eingegangen sind, werden kostenpflichtige Mahnungen versandt, die neben den gesetzlichen Säumniszuschlägen auch Mahngebühren enthalten.

Bei Überweisung geben Sie bitte immer Ihre Kundennummer oder Belegnummer an.


IBAN: DE55 7932 0075 0002 0616 00
BIC: HYVEDEMM451 HypoVereinsbank Bad Kissingen
oder: DE95 7935 1010 0000 0582 22
BIC: BYLADEM1KIS Sparkasse Bad Kissingen

 

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