Erinnerung an die Fälligkeit der Müllgebühren 2019

09.06.2019

Liegt uns von Ihnen bereits eine Einzugsermächtigung vor, bitten wir Sie zu überprüfen, ob sich diese geändert hat. Eventuelle Änderungen teilen Sie uns bitte schriftlich bis 21.06.2019 mit. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf unserer Homepage unter: https://abfall-scout.de/download/Basislastschrit_SEPA.pdf. Damit verhindern Sie eine Rücklastschrift bei der Bank, die Ihr Kundenkonto mit ca. 3,00 € belasten würde. Sie können die Müllgebühren zum Fälligkeitstermin

1. Juli 2019

(unter Angabe der Kundennummer) auch überwiesen, doch – so zeigt es sich alle Jahre wieder – wird dies oftmals vergessen. Einfacher ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Nach dem Zahlungstermin werden kostenpflichtige Mahnungen versandt, die neben den gesetzlichen Säumniszuschlägen auch Mahngebühren enthalten. Deshalb überlegen Sie, ob eine Bankeinzugsermächtigung nicht doch bequemer wäre.

Gerne erhalten Sie weitere Informationen unter:

Telefon    0971 / 801 - 6000

Fax         0971 / 801 - 6666

Email:     Claudia.Majuntke@ku-kg.de

Homepage: www.abfall-scout.de          

 

Anschrift:

Kommunalunternehmen des

Landkreises Bad Kissingen

Münchner Straße 1

97688 Bad Kissingen

 

Unsere Bankverbindung lautet:

Konto Nr. 58 222, Sparkasse Bad Kissingen (BLZ 793 510 10)

IBAN: DE95 7935 1010 0000 0582 22,    BIC: BYLADEM1KIS

www.bad-kissingen.land