Erinnerung an die Fälligkeit der Müllgebühren 2019
Liegt uns von Ihnen bereits eine Einzugsermächtigung vor, bitten wir Sie zu überprüfen, ob sich diese geändert hat. Eventuelle Änderungen teilen Sie uns bitte schriftlich bis 21.06.2019 mit. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf unserer Homepage unter: https://abfall-scout.de/download/Basislastschrit_SEPA.pdf. Damit verhindern Sie eine Rücklastschrift bei der Bank, die Ihr Kundenkonto mit ca. 3,00 € belasten würde. Sie können die Müllgebühren zum Fälligkeitstermin
1. Juli 2019
(unter Angabe der Kundennummer) auch überwiesen, doch – so zeigt es sich alle Jahre wieder – wird dies oftmals vergessen. Einfacher ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Nach dem Zahlungstermin werden kostenpflichtige Mahnungen versandt, die neben den gesetzlichen Säumniszuschlägen auch Mahngebühren enthalten. Deshalb überlegen Sie, ob eine Bankeinzugsermächtigung nicht doch bequemer wäre.
Gerne erhalten Sie weitere Informationen unter:
Telefon 0971 / 801 - 6000
Fax 0971 / 801 - 6666
Email: Claudia.Majuntke@ku-kg.de
Homepage: www.abfall-scout.de
Anschrift:
Kommunalunternehmen des
Landkreises Bad Kissingen
Münchner Straße 1
97688 Bad Kissingen
Unsere Bankverbindung lautet:
Konto Nr. 58 222, Sparkasse Bad Kissingen (BLZ 793 510 10)
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