E-Zigaretten richtig entsorgen
E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer werden häufig nicht als Elektrogerät wahrgenommen und daher nicht ordnungsgemäß entsorgt. Ab 01. Juli 2026 stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern erweiterte kostenlose Möglichkeiten zur Rückgabe der E-Zigaretten zur Verfügung! Durch die Anpassung des bundesweiten Elektrogesetzes werden rund 80.000 zusätzliche Rückgabestellen gebildet.
Rückgabemöglichkeiten von Einweg- und Mehrweg E-Zigaretten
Die neue Rücknahmeverpflichtung betrifft alle Verkaufsstellen, die E-Zigaretten im Sortiment führen oder innerhalb der letzten sechs Monate verkauft haben - das gilt auch für Onlineshops. Eine Rücknahme ist insbesondere bei folgenden Verkaufsstellen möglich:
- Einzelhandel für Tabakwaren
- Kioske
- Tankstellen
- Elektronik- und Lebensmittelmärkte
Darüber hinaus kann die Rückgabe auch weiterhin an den gemeindlichen Wertstoffhöfen erfolgen. Die Standorte findet ihr hier: https://abfall-scout.de/standorte
Die Entsorgung im Restmüll ist verboten! E-Zigaretten haben Lithium-Ionen-Akkus verbaut - beschädigte Geräte können sich selbst entzünden und so Menschen, Entsorgungsfahrzeuge und -anlagen gefährden.
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