E-Zigaretten richtig entsorgen

06.07.2026

E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer werden häufig nicht als Elektrogerät wahrgenommen und daher nicht ordnungsgemäß entsorgt. Ab 01. Juli 2026 stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern erweiterte kostenlose Möglichkeiten zur Rückgabe der E-Zigaretten zur Verfügung! Durch die Anpassung des bundesweiten Elektrogesetzes werden rund 80.000 zusätzliche Rückgabestellen gebildet.

Rückgabemöglichkeiten von Einweg- und Mehrweg E-Zigaretten

Die neue Rücknahmeverpflichtung betrifft alle Verkaufsstellen, die E-Zigaretten im Sortiment führen oder innerhalb der letzten sechs Monate verkauft haben - das gilt auch für Onlineshops. Eine Rücknahme ist insbesondere bei folgenden Verkaufsstellen möglich:

  • Einzelhandel für Tabakwaren
  • Kioske
  • Tankstellen
  • Elektronik- und Lebensmittelmärkte

Darüber hinaus kann die Rückgabe auch weiterhin an den gemeindlichen Wertstoffhöfen erfolgen. Die Standorte findet ihr hier: https://abfall-scout.de/standorte

Die Entsorgung im Restmüll ist verboten! E-Zigaretten haben Lithium-Ionen-Akkus verbaut - beschädigte Geräte können sich selbst entzünden und so Menschen, Entsorgungsfahrzeuge und -anlagen gefährden.

 

Bild: Canva

E-Zigaretten richtig entsorgen
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