Baustyropor wird wieder angenommen

05.10.2016

Hintergrund
Nach der POP-Verordnung ((EG) Nr. 850/2004) Art. 7 (2) müssen Abfälle, die persistente organische Schadstoffe („POPs“) enthalten, so verwertet oder beseitigt werden, „dass die darin enthaltenen persistenten organischen Schadstoffe zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden“. Abfall gilt dann als „POP-haltig“, wenn dessen POP-Gehalt größer oder gleich einer bestimmten Grenzwertkonzentration im Anhang IV der POP-Verordnung ist. Der für HBCD festgelegte Grenzwert von 1000 mg/kg wurde am 30. September 2016 rechtswirksam. Mit dem Grenzwert wird das Ziel verfolgt, HBCD aus dem Wertstoffkreislauf auszuschließen.

Abfallrechtliche Einstufung
Nach der Abfallverzeichnis-Verordnung werden HBCD-haltige Dämmstoffabfälle daher ab 30. September 2016 der Abfallschlüsselnummer „17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält“ zugeordnet.

Anlieferung wieder möglich
Ab sofort kann Baustyropor am Abfallwirtschaftszentrum Wirmsthal wieder angliefert werden. Gewerbliche Anlieferungen (größere Mengen) bitten wir vorab telef. unter 09704/9122-0 oder -12 oder -23 anzumelden. Wichtig: Es werden nur Abfälle aus dem Landkreis Bad Kissingen angenommen.

Weitere Informationen unter Tel. 0971/801-6070 oder -6071.
 

 

 

 

www.bad-kissingen.land