Die Müllgebühren bleiben auch 2018 stabil

13.06.2018

Liegt uns von Ihnen bereits eine Einzugsermächtigung vor, bitten wir Sie zu überprüfen, ob sich diese geändert hat. Bitte teilen Sie uns eventuelle Änderungen bis zum 22.06.2018 schriftlich mit. Damit verhindern Sie eine Rücklastschrift bei der Bank, die Ihr Kundenkonto mit ca. 3,00 € belasten würde.

Zwar spricht grundsätzlich nichts dagegen, wenn die Müllgebühren zum Fälligkeitstermin

1. Juli 2018

(unter Angabe der Kundennummer) auf das Konto des Kommunalunternehmens des Landkreises Bad Kissingen überwiesen werden, doch – so zeigt es sich alle Jahre wieder – wird dies oftmals vergessen. Nach dem Zahlungstermin werden kostenpflichtige Mahnungen versandt, die neben den gesetzlichen Säumniszuschlägen auch Mahngebühren enthalten. Deshalb überdenken Sie bitte, ob ein SEPA-Lastschriftmandat (vormals Bankeinzugsermächtigung) nicht doch sinnvoll wäre. Ein Lastschriftmandat können Sie uns in einem formlosen Schreiben, gerne auch per Fax oder E-Mail (jedoch mit Unterschrift), übermitteln. Entsprechende Formulare (z.B. Basislastschrift SEPA) finden Sie als PDF zum Herunterladen auf unserer Homepage unter www.abfall-scout.de/downloads

Gerne erhalten Sie weitere Informationen unter:
Telefon:    0971 / 801 - 6000
Fax:        0971 / 801 - 6666
E-Mail:    claudia.majuntke@ku-kg.de
Web:       www.abfall-scout.de

Unsere Anschrift:
Kommunalunternehmen des
Landkreises Bad Kissingen - AdöR
Münchner Straße 1
97688 Bad Kissingen

Unsere Bankverbindung:
Konto Nr. 58 222
Sparkasse Bad Kissingen (BLZ 793 510 10)
IBAN: DE95 7935 1010 0000 0582 22
BIC: BYLADEM1KIS

Im Voraus vielen Dank für Ihr Verständnis.

Weitere Hinweise zum Thema Müllgebühren finden Sie u.a. hier

www.bad-kissingen.land