Das darf in den Gelben Sack (Beispiele)
Verkaufsverpackungen wie (Milchtüten, Joghurtbecher, Kaffeeverpackungen etc.) können über den Gelben Sack kostenlos entsorgt werden.
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Verpackungsfolien:
Tragetaschen, Beutel, Einwickelfolie
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Kunststoffflaschen:
Spül- oder Körperpflegemittel
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Kunststoffbecher:
Joghurt-, Quark-, Sahnebecher
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Blisterverpackungen:
Leere Tablettenverpackungen
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Verbundverpackungen:
Milch- und Getränkekartons
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Geschäumte Verpackungen:
Schalen von Obstverpackungen
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Styropor-Verpackungen:
Styroporformteile und -chips
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Aluminiumverpackungen:
Deckel, Schalen, Tuben und Folien
Die Abfuhr der Gelben Säcke erfolgt 4-wöchentlich.
Zurück damit!
Transportverpackungen (z.B. Folien, Umreifungsbänder, Paletten) müssen gemäß Verpackungsverordnung vom Hersteller oder Vertreiber grundsätzlich zurückgenommen werden.
Verschiedene Branchen bieten eigene Rücknahmesysteme an (z. B. Interseroh).
Für gewerbliche Anfallstellen gibt es spezielle Entsorgungsmöglichkeiten,
Info über
0800/000 81 80.
So bekommen Sie neue Säcke
1. Jeder Haushalt/Betrieb erhält zum Jahresende eine Rolle Gelber Wertstoffsäcke à 16 Stück.
3. Kostenfrei an den Verkaufsstellen der Restmüllsäcke an den gemeindlichen Wertstoffhöfen und am Abfallwirtschaftszentrum.
4. Sie können auch mit einem Bestellzettel, angebracht an einem zur Abfuhr bereitgestellten Wertstoffsack, eine Rolle neuer Säcke anfordern.
Stichwort Transportverpackungen
Zurück damit!
Transportverpackungen schützen die Waren beim Transport vor Schäden oder erleichtern den Transport. Sie fallen daher nicht beim Endverbraucher, sondern nur beim Vertreiber von Waren an.
Transportverpackungen sind erneut zu verwenden oder einer stofflichen Verwertung zuzuführen. (Quelle: Wikipedia)
Transportverpackungen (z.B. Folie, Umreifungsbänder, Paletten) müssen gemäß Verpackungsverordnung vom Hersteller oder Vertreiber grundsätzlich zurückgenommen werden.
Für die Rücknahme von Transportverpackungen gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Rückgabe an den Lieferanten bei der aktuellen oder der nächsten Lieferung
- Rücknahme über verschiedene Vermarktungsgesellschaften, z. B. Interseroh, VfW, Zentek.
Diese Vermarktungsgesellschaften schließen mit den einzelnen Branchen Verwertungsverträge ab. Die Verwertungskosten trägt zunächst der Erzeuger.
Individuelle Beratung:
Wir beraten Sie in allen Fragen der Abfallentsorgung, -trennung und -vermeidung.
Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir ein maßgeschneidertes Entsorgungskonzept.
Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gern, auch direkt vor Ort!